Manchmal ist es ein einziges km/h, das den Unterschied zwischen Geldstrafe, Fahrverbot und Punkten auf der einen und einer noch viel härteren Strafe auf der anderen Seite macht. Dennoch ist in einem aktuellen Fall aus Österreich unstrittig, dass sich ein BMW-Fahrer nicht über das Ergebnis seines Verhaltens beschweren kann: Zwar war es am Ende “nur” ein km/h, dass zur Versteigerung seines BMW führte – allerdings sprechen wir in Wahrheit von einer Geschwindigkeits-Überschreitung von 81 km/h nach Abzug von 5 km/h Messtoleranz!
Konkret fuhr der 20-Jährige, der sich noch in der Probezeit befand beziehungsweise laut österreichischem Vorgehen einen Probeführerschein besaß, laut Krone.at mit 131 km/h durch die Sofie-Lazarsfeld-Straße in Wien und war damit indiskutabel weit von den erlaubten 50 km/h entfernt. Wenn er nun beklagt, dass sein BMW bei nur einem km/h weniger nicht versteigert worden wäre, hat er zwar auf dem Papier Recht – aber übersieht doch die anderen 80 km/h, ohne die der finale Stundenkilometer keine Rolle gespielt hätte.
Schlagzeilen macht der Fall auch, weil die Besitzverhältnisse des BMW ein wenig unklar sind: Im Kaufvertrag steht der 20-Jährige, aber bezahlt wurde offenbar mit dem noch zurückzuzahlenden Geld des Vaters, weshalb sogar eine Schuldenvereinbarung zwischen beiden aufgesetzt wurde. Für Polizei und Richter spielen diese Hintergründe keine entscheidende Rolle, denn auf dem Papier ist der junge Mann unstrittig Besitzer des rund 30.000 Euro teuren BMW. Nur deshalb darf das Fahrzeug auch versteigert werden, denn bei Nutzung fremder Fahrzeuge kommt eine Versteigerung als Sanktion in Österreich nicht in Frage.
Neben der Versteigerung seines Fahrzeugs hat der (ehemalige) BMW-Fahrer noch einige weitere Kosten zu tragen: 1.600 Euro Geldstrafe, eine Nachschulung für 650 Euro, Anwaltskosten und 11 Euro Verwahrkosten für jeden einzelnen Tag, an dem das Fahrzeug noch nicht versteigert wurde, summieren sich zu einem stattlichen Betrag.
Und dennoch: Im Grunde genommen hat der 20-Jährige Glück gehabt, dass er nur in einer Polizeikontrolle geraten ist und nicht in einen Unfall verwickelt war, bei dem angesichts von 131 km/h Personenschäden sehr wahrscheinlich gewesen wären. Wir nutzen den Fall daher erneut, um an die Vernunft aller Leserinnen und Leser zu appellieren: Bei aller Freude am Fahren darf die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer niemals aus dem Blick geraten!