Dass die Polizei in der Schweiz “etwas” höhere Bußgelder als die deutschen Kollegen verhängen kann, ist seit langer Zeit bekannt. Was das konkret heißen kann, hat nun ein BMW-Fahrer auf der Autobahn A1 bei Aargau erfahren müssen: Als Strafe für zu dichtes Auffahren sind nicht nur 10.000 Schweizer Franken (rund 10.670 Euro) sofort zu zahlen, im Raum steht auch eine erheblich höhere Buße auf Bewährung – sollte sich der 58-Jährige innerhalb der nächsten zwei Jahre ein weiteres Vergehen erlauben, klingelt es so richtig in der Staatskasse: Laut Blick.ch stehen dann 50 Tagessätze zu jeweils 1.970 Franken im Raum, in Summe also 98.500 Franken oder rund 105.000 Euro!
Wie der Tagessatz zeigt, trifft die Strafe keinen Armen: Der Fahrer des BMW 540d ist laut Schweizer Medien ein Spitzenverdiener und da sich das Bußgeld am Einkommen bemisst, muss der Millionär auch extrem tief in die Tasche greifen. Und dennoch: Die Strafzahlung liegt laut Blick.ch “am unteren Ende des Strafrahmens”, denn neben der Geldbuße wären auch bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe möglich gewesen. Auch mit Blick auf das zu versteuernde Einkommen von 1,674 Millionen Franken relativiert sich die Strafe nur ein wenig, schließlich könnten auch Millionäre mit über 100.000 Euro schönere Dinge anstellen als eine Geldbuße zu bezahlen.
Konkret wird dem BMW-Fahrer vorgeworfen, seinem Vordermann bei einer Geschwindigkeit von rund 120 km/h in einem viel zu knappen Abstand von nur 8 bis 12 Metern gefolgt zu sein. Gemäß der Devise “halber Tacho” wären mindestens 60 Meter erforderlich gewesen. Festgehalten ist das Vergehen auf einem Video, das von einem Polizeiauto aufgenommen wurde. Demnach fand das Vergehen auf einer Distanz von 2.400 Metern statt, der Fahrer hätte den Abstand in diesem Zeitraum also problemlos vergrößern können.
Weil das Video nur zu Beginn eine relativ konkrete Schätzung des Abstands zulässt, ist der Fahrer über einen langen Zeitraum gegen die Verurteilung vorgegangen. Auch das aktuelle Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber die Kosten werden mit jeder weiteren Instanz höher – und schon jetzt kommen zur Buße noch 2.124 Franken Verfahrenskosten aus der ersten Instanz, 3.000 Franken aus der zweiten Instanz und natürlich das Honorar seines Anwalts hinzu.
Wer nun Sorge vor der nächsten Fahrt über Schweizer Autobahnen und Landstraßen hat, kann zumindest ein wenig aufatmen: Wer sich an die Regeln hält, hat genau wie in Deutschland auch nichts zu befürchten. Wer allerdings zu schnell fährt oder zu dicht auffährt, muss mit wesentlich höheren Strafen als hierzulande rechnen.