Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) muss die nächste Niederlage gegen BMW einstecken: Das Oberlandesgericht München hat die Berufung der DUH gegen die Niederlage in der letzten Instanz erwartungsgemäß abgelehnt. Ziel der von Jürgen Resch angeführten Umwelthilfe ist es, BMW und andere Autobauer zu einem Verbrenner-Aus bis spätestens 2030 zu zwingen, da die Klimaziele der Unternehmen anders nicht zu erreichen seien. Wie die Richter schon in der mündlichen Verhandlung klargestellt hatten, verkauft BMW seine Fahrzeuge unstrittig im Rahmen der gültigen Gesetze, weshalb keine Rechtsgrundlage für einen erzwungenen Verkaufsstopp vorhanden ist.
Wie angekündigt wird die Deutsche Umwelthilfe auch das zweitinstanzliche Urteil des OLG München – zuvor hatte bereits das Landgericht München ähnlich geurteilt – nicht akzeptieren: Im nächsten Schritt wollen Jürgen Resch und seine Mitstreiter ihre ‘Klimaklage’ vor den Bundesgerichtshof bringen und BMW auch dort verklagen. Hintergrund des juristischen Tauziehens ist der sogenannte Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021: Laut dem Beschluss des höchsten deutschen Gerichts zählt der Schutz vor Umweltbelastungen zu den Schutzverpflichtungen des Staates, was ausdrücklich auch den Schutz vor den Gefahren des Klimawandels einschließt.
Große Konzerne und insbesondere Autobauer wie BMW tragen aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe entscheidend dazu bei, dass die weltweiten CO2-Emissionen zu hoch sind. Die DUH verfolgt eine ganz ähnliche Klage gegen Mercedes-Benz und gegen den Öl- und Erdgaskonzern Wintershall Dea, außerdem unterstützt sie ausdrücklich die ähnlich gelagerte Greenpeace-Klage gegen Volkswagen.
Ein unter anderem im Handelsblatt zitierter BMW-Sprecher kommentierte das Urteil des OLG München zufrieden und betonte, dass die Auseinandersetzung über den richtigen Weg zur Erreichung von Klimazielen in demokratisch legitimierten Parlamenten und nicht in Gerichtssälen geführt werden müsse.