Ein kleines Rennen mit ungewollt hohem Einsatz lieferten sich zwei BMW-Fahrer am vergangenen Sonntag in der Dortmunder Innenstadt. Wie die Polizei berichtet, standen ein 18-jähriger mit seinem 3er und ein 25-jähriger mit seinem 5er nebeneinander an einer roten Ampel. Als die Ampel auf grün schaltete, gaben die beiden jungen BMW-Fahrer Vollgas – laut Polizei-Bericht mit “quietschenden und qualmenden Reifen”. Was beide offenbar nicht im Blick hatten, war die Möglichkeit aufmerksamer Beobachter in einem Streifenwagen: Ein Team der Polizei Dortmund beobachtete das Rennen und beendeten es nach kurzer Distanz, bevor Unbeteiligte zu Schaden kommen konnten.
Wie die Polizei berichtet, erreichten die beiden BMW eine Geschwindigkeit von “mindestens 90 km/h” und übertrafen die zum Tatzeitpunkt erlaubte Geschwindigkeit damit um das Dreifache. Eher nicht strafmildernd dürfte sich weiterhin auswirken, dass einer der Fahrer gegenüber den Polizisten äußerte, dass man nur ein “kleines Rennen” gefahren sei: Genau diesen Tatbestand werfen die Beamten den BMW-Fahrern nun vor – und die Strafen für ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen haben es aufgrund der unbestreitbaren Gefahren für Unbeteiligte und die teilnehmenden Fahrer in sich.
Einen Vorgeschmack auf den anstehenden Ärger erhielten die beiden verhinderten Rennfahrer noch am Ort des Geschehens: Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurden nicht nur die Führerscheine beider Fahrer einkassiert, sondern auch die Smartphones und die am illegalen Rennen beteiligten Fahrzeuge beschlagnahmt. Egal ob Auto oder Führerschein, beides dürften die jungen Männer aus Dortmund und Bochum so schnell nicht zurückerhalten.
Der Hintergrund für die harten Maßnahmen ist tragisch: Jahr für Jahr kommen zahlreiche Unbeteiligte bei Unfällen zu Schaden, die auf deutlich überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen sind. Dabei liegt eigentlich auf der Hand, dass bei aller Freude am Fahren immer darauf zu achten ist, dass die eigene Fahrweise keine anderen Verkehrsteilnehmer belästigt oder gar gefährdet. Gerade mit hochmotorisierten Fahrzeugen sollte die Erkundung des Grenzbereichs deshalb konsequent auf die Rennstrecke beschränkt werden.