Wer heute einen Neuwagen bei BMW kauft, kann sich selbst nach der Unterschrift auf dem Kaufvertrag nicht mehr auf den Preis verlassen: Nur wenn zwischen Vertragsabschluss und Auslieferung nicht mehr als vier Monate liegen, bleibt der Kaufpreis wie versprochen. Wenn die Auslieferung regulär in weiterer Ferne liegt oder sich ungeplant verzögert, räumt sich BMW laut einem Bericht der Automobilwoche das Recht auf eine nachträgliche Anpassung des eigentlich vereinbarten Kaufpreises ein.
Klar ist in Zeiten einer zweistelligen Inflation, dass die Anpassung dabei nur Richtung kennt: Aufgrund der derzeit kaum langfristig kalkulierbaren Einkaufspreise für Rohstoffe und der weiterhin angespannten Lage im Bereich der Chips und Halbleiter wurden die Listenpreise im Lauf der letzten Jahre ungewöhnlich häufig und auch ungewöhnlich deutlich angehoben. Zwar können betroffene Kunden im Fall einer solchen Preiserhöhung vom Kaufvertrag zurücktreten und die Bestellung stornieren, im Regelfall wird aufgrund des Mangels an günstigeren Alternativen aber doch in den sauren Apfel gebissen.
Genau wie BMW handhaben es derzeit auch einige andere Autobauer: Wie die Automobilwoche recherchiert hat, gilt die auf vier Monate beschränkte Preisbindung derzeit auch bei Mercedes. Dort erlaubt man den Kunden nur dann einen kostenlosen Rücktritt, wenn sich der Preis in der Zwischenzeit um mehr als drei Prozent erhöht hat – bleibt es bei wenigen hundert Euro, ist der Käufer weiterhin zum Abnehmen des Fahrzeugs zum dann höheren Preis verpflichtet.
Die unsichere Lage und die derzeit wieder steigenden Leitzinsen wirken sich auch erheblich auf die Konditionen von Finanzierungs-Angeboten wie Leasing aus: Unsicherheiten beim Restwert des Fahrzeugs in einigen Jahren und deutlich höhere Kredit-Zinsen lassen die Preise in die Höhe schießen, die noch vor wenigen Jahren üblichen Rabatte wurden markenübergreifend deutlich zurückgefahren. Da viele Neuwagen-Käufer vor diesem Hintergrund auf junge Gebrauchtwagen umschwenken, steigen die Preise auch hier spürbar an.