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Stinkefinger: BMW-Fahrer macht Blitzer-Strafe vierstellig

Das spontane Zeigen des Mittelfingers auf einem Blitzer-Foto ist definitiv keine gute Idee, auch wenn es der eine oder andere BMW-Fahrer hin und wieder zu versuchen scheint. Nachdem wir bereits im Sommer 2020 von einem ähnlichen Fall aus Kulmbach berichten konnten, gibt es nun eine Neuauflage des gleichen Themas in Nordrhein-Westfalen: Die Polizei Mettmann berichtet von einem Ereignis, das sich sogar schon im Januar 2020 zugetragen hat, bei dem aber offenbar erst jetzt das finale Urteil des Amtsgerichts Ratingen ergangen ist.

Fulminant ist die dabei festgelegte Strafe von 1.200 Euro vor allem deshalb, weil der geblitzte BMW-Fahrer bei erlaubten 50 km/h innerorts mit lediglich 60 km/h unterwegs war – ohne den Stinkefinger wäre das resultierende Verwarngeld also kaum der Rede Wert gewesen und im niedrigen zweistelligen Bereich geblieben. So aber erkannte das Amtsgericht eine gezielte Beleidigung der Polizisten und entschied sich für eine Strafe von 30 Tagessätzen á 40 Euro. Ob die möglicherweise unbedachte Geste beim zu späten Erkennen des Blitzers diesen Betrag Wert war, darf bezweifelt werden.

Erschwerend kommt aber allem Anschein nach hinzu, dass sich der BMW-Fahrer nicht für sein Verhalten entschuldigen wollte, denn diesen Umstand betont die Polizei Mettmann in ihrem Facebook-Post zum Thema. Außerdem weist sie ausdrücklich darauf hin, dass die Geschwindigkeitskontrollen der Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen und keine Abzocke sind. Möglicherweise steht auch dieser Hinweis im Zusammenhang mit dem konkreten Fall, denn bekanntermaßen kann nicht jeder Autofahrer den Verkehrssicherheits-Aspekt jeder Blitzer-Position auf den ersten Blick nachvollziehen.

Doch auch wenn 1.200 Euro nach einer heftigen Strafe klingt, kann die auf Blitzer-Fotos dokumentierte Beleidigung von Polizisten noch wesentlich teurer werden: Im oben schon angesprochenen Fall aus Kulmbach wurde die Strafe sogar auf 1.500 Euro erhöht, obwohl damals ebenfalls nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 11 km/h moniert wurde. Die Tendenz ist damit klar: Wer den Stinkefinger in Richtung Blitzer-Kamera hält, beleidigt damit Polizisten und darf sich über eine Strafe im vierstelligen Bereich nicht wundern.

(Foto: Kreispolizeibehörde Mettmann)

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