Die Deutsche Umwelthilfe klagt gegen BMW und Mercedes-Benz, weil sich die beiden Autobauer nicht zu einem verbindlichen Abschied vom Verbrennungs-Motor bis 2030 bekennen wollen und daher aus Sicht der Umweltschützer gegen das “Grundrecht auf Klimaschutz” verstoßen. Der Klage vorausgegangen war offenbar ein Schreiben vom 2. September, in der die DUH von BMW und Daimler bis zum 20. September ein Bekenntnis zum Verbrenner-Aus 2030 verlangt hat. Nachdem die beiden Autobauer dieser Forderung nicht nachgekommen sind, reichten Jürgen Resch und die weiteren DUH-Geschäftsführenden Barbara Metz und Sascha Müller-Kraenner die sogenannte Klimaklage bei den zuständigen Landgerichten in München und Stuttgart ein.
Grundlage der Zivilprozesse ist das sogenannte Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts, denn demnach schließt das Grundrecht auf Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit ausdrücklich auch den Schutz vor Beeinträchtigungen durch Umweltbelastungen mit ein. Betrachtet man die CO2-Emissionen von Autos mit Verbrennungsmotor als direkte Ursache für derartige Beeinträchtigungen, stehen zahlreiche Produkte von BMW und Mercedes einem vom Grundgesetz zugesicherten Recht entgegen. Aus Sicht der DUH verursachen die Autobauer dadurch eine vermeidbare Gefährdung für die Gesundheit der Menschen, die in Zukunft unter dem Klimawandel leiden werden.
Daran ändern auch die von der BMW Group kommunizierten Ziele zur signifikanten Reduzierung der CO2-Emissionen bis 2030 wenig, denn natürlich bleiben die Emissionen auch weiterhin deutlich über dem Nullpunkt. Dieser ließe sich freilich auch mit einer vollständigen Abkehr vom Verbrennungsmotor bis 2030 nicht erreichen, denn bekanntlich verursachen bei einer ganzheitlichen Betrachtung auch Elektroautos ohne Verbrennungsmotor CO2-Emissionen.
Insgesamt umfassen die Klageschriften gegen BMW und Mercedes jeweils rund 80 Seiten. Konkret fordert die DUH, dass die BMW AG und die Mercedes-Benz AG nach dem 31. Oktober 2030 keinen Pkw mit Verbrennungsmotor mehr erstmalig in den Markt bringen, falls sie nicht deren Treibhausgas-Neutralität nachweisen können. Außerdem sollen alle zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Oktober 2030 neu auf den Markt gebrachten Modelle bei einer angenommenen Laufleistung von 200.000 Kilometern je Fahrzeug global höchstens 604 Millionen Tonnen CO2 (BMW) beziehungsweise 511 Millionen Tonnen CO2 (Mercedes) emittieren dürfen, für jedes weitere Gramm müssten die Autobauer die Treibhausgas-Neutralität nachweisen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung schwebt den Klagenden ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder ersatzweise eine Ordnungshaft für die Vorstände der Unternehmen vor.
Der Zeitpunkt der Klage ist aus Sicht der DUH im Interesse von BMW und Mercedes, denn nur so können sie die notwendigen Weichenstellungen mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf vornehmen. Wären die Autobauer später zu einem kurzfristigen Verzicht auf Verbrennungsmotoren gezwungen, bliebe ihnen statt einer jetzt noch realisierbaren Umstellung der Produktion nur noch die vollständige Einstellung der Produktion als Option erhalten.
Wie groß die Erfolgsaussichten der Klage sind und ob diese letztlich Erfolg hat, ist dabei vielleicht sogar nebensächlich: Mit der breiten Berichterstattung zur Klage gegen BMW und Mercedes-Benz hat die Deutsche Umwelthilfe in jedem Fall bereits einen Teilerfolg errungen und die deutschen Premium-Anbieter an den Pranger gestellt. Ein Urteil im Sinne der DUH-Klagen ist aber ebenfalls nicht ausgeschlossen und könnte die Autobauer tatsächlich dazu verpflichten, ab November 2030 keine Neuwagen mit Verbrennungsmotor mehr zu verkaufen und auch die Emissionen der bis dahin noch verkauften Autos wirkungsvoll zu deckeln.