Nach dem Eingang mehrerer Beschwerden über einen offenbar viel zu lauten Tuning-BMW hat sich die Polizeiinspektion Regensburg das fragliche Fahrzeug genauer angesehen. Der 30-jährige Besitzer des roten BMW 4er Gran Coupé wurde zur Klärung des Sachverhalts vorgeladen und musste letzte Woche eine intensive Kontrolle durch fachkundige Beamte über sein Fahrzeug ergehen lassen. Bei der technischen Überprüfung konnte die Legitimität der Tieferlegung und der Felgen bestätigt werden, bei anderen Anbauteilen wie Frontsplitter und Heckspoiler-Lippe fehlten die erforderlichen Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung allerdings.
Das größte Problem waren aber nicht die sichtbaren Tuning-Maßnahmen, sondern die unüberhörbaren: Die von Akrapovic stammende Abgasanlage mit Klappensteuerung wäre zwar prinzipiell für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt gewesen, sie wurde aber zu Gunsten maximaler Lautstärke noch mit einer Downpipe kombiniert. Außerdem wurde der mittlere Schalldämpfer entfernt. Tuning-Maßnahmen wie diese sind für weniger fachkundige Betrachter optisch kaum zu erkennen, aber genau deshalb beschäftigt die Polizei auch Experten mit entsprechenden Fachkenntnissen.
Auf die technische Überprüfung folgte schon wegen fehlender Eintragungen die Sicherstellung des Fahrzeugs, außerdem wurde die Vorführung bei einem Gutachter angeordnet. Dieser bestätigte den begründeten Verdacht: Gemeinsam sorgten die Modifikationen am Abgasstrang dafür, dass der Tuning-BMW sämtliche Lautstärke-Grenzwerte weit übertrifft. Bei der Fahrgeräuschmessung waren statt eingetragenen 70 beachtliche 89 Dezibel dokumentierbar, im Stand wurden statt der maximal erlaubten 83 sogar 111 Dezibel gemessen.
Durch die erheblich zu laute Abgasanlage und fehlende Eintragungen stellte Polizei schließlich fest, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen ist. Der Besitzer des Tuning-BMW muss nun nicht nur mit einem saftigen Bußgeld rechnen, er muss auch die Kosten fürs Abschleppen und den beauftragten Gutachter tragen.
Wie bei allen Verstößen gegen Straßenverkehrsordnung & Co. gilt auch an dieser Stelle: Bei aller Freude am Fahren sollten Auto-Fans niemals die Sichtweise oder gar die Gesundheit ihrer Mitmenschen aus den Augen verlieren. Auch wenn eine extrem laute Abgasanlage manchem Tuning-Fan große Freude bereitet, stellt sie für andere einfach nur eine Lärmbelästigung dar. Genau deshalb gibt es gesetzlich definierte Obergrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Wer gegen die dabei gültigen Regeln verstößt, muss im Zweifel mit teuren Konsequenzen leben.
(Fotos, Video & Infos: Polizeiinspektion Regensburg)