In einem Diebstahl-Fall in Nordrhein-Westphalen steckt BMW in der Zwickmühle: Weil man sich an Datenschutz-Bestimmungen halten will, kann man nicht im Interesse des Kunden und damit der möglichst schnellen Aufklärung des Diebstahls agieren. Wie der Express berichtet, wurde einem 56-jährigen aus Schwelm Ende Januar sein BMW 4er Gran Coupé in Snapper Rocks Blue gestohlen, auch das Zeitfenster ließ sich auf kaum mehr als eine Stunde eingrenzen und lag noch nicht lange zurück – eigentlich gute Chancen für den Besitzer, das gestohlene Fahrzeug per BMW Connected App von ConnectedDrive zu orten und die Polizei zum aktuellen Standort zu lotsen.
Für Kunden ist die Ortungs-Funktion der App allerdings auf einen Radius von 1,5 Kilometer um den aktuellen Aufenthaltsort beschränkt, weil sich anderenfalls beispielsweise auch das Verhalten von berechtigten anderen Fahrern ohne deren Wissen ausspionieren ließe. Diese Einschränkung lässt sich auch im Fall eines Diebstahls nicht umgehen, was zu einer absurden Situation führt: Eigentlich weiß BMW genau, wo sich das Fahrzeug befindet und könnte der Polizei extrem wertvolle Hinweise für die Suche nach den Dieben geben. Die Datenschutz-Vorschriften der DSGVO erlauben es BMW aber nicht, personenbezogene Daten von Dritten, etwa den Standort eines Fahrzeugs, ohne richterlichen Beschluss herauszugeben.
Die aktuelle Datenschutz-Gesetzgebung schließt auch eine Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden wie die Polizei mit ein, so lange die Beamten keinen entsprechenden Beschluss eines Richters vorweisen können. Was seitens der EU zum Schutz der Bürger gedacht ist, wird in diesem Fall zum Schutz für Diebe: Bis die Polizei den Standort des gestohlenen BMW 4er Gran Coupé erfahren darf, ist das Fahrzeug längst über alle Berge, in Einzelteile zerlegt oder zumindest von seinem GPS-Sender befreit.
Eine Lösung für das Problem ist also nicht in Sicht, stattdessen dürfte der BMW 440i xDrive in Snapper Rocks Blue für immer verschwunden bleiben. Ob die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz eines Tages für Sonderfälle wie eine GPS-Ortung nach einem Diebstahl angepasst werden, bleibt abzuwarten – für den Besitzer des jetzt gestohlenen Fahrzeugs kommt eine mögliche Änderung aber auf jeden Fall zu spät.