Die Liste von schwierig nachvollziehbaren Regulierungen in Europa erhält einen weiteren Eintrag: Rolls-Royce darf seine Spirit of Ecstasy genannte Kühlerfigur innerhalb der EU nicht mehr in beleuchteter Form anbieten und muss auch alle Fahrzeuge zurückrüsten, die bereits mit beleuchteter Spirit of Ecstasy unterwegs sind. Grundlage der Entscheidung, über die unter anderem die britische Daily Mail empört berichtet, sind neue Regelungen zu Licht-Emissionen und Licht-Verschmutzung. Gemäß dieser Regelungen sind beleuchtete Kühlerfiguren in Zukunft verboten, weil sie eine Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellen können.
Bei Rolls-Royce wurde die gläserne und beleuchtete Spirit of Ecstasy zunächst mit der Studie 103EX präsentiert und seit rund vier Jahren als reguläre Option angeboten, um die ohnehin exklusiven Luxus-Automobile aus Goodwood auch bei Nacht noch stärker aus der Masse herauszuheben. Wie die Daily Mail schreibt, kostete die Option 3.500 Britische Pfund Aufpreis. Alle Kunden, die ihren Rolls-Royce entsprechend konfiguriert haben, müssen ihr Fahrzeug nun tatsächlich zum Service bringen, denn die Beleuchtungs-Funktion der gläsernen “Flying Lady” muss komplett und dauerhaft deaktiviert werden.
Zwar sollen die Kunden nicht nur den umsonst gezahlten Aufpreis anstandslos zurückerstattet und eine reguläre Spirit of Ecstasy als Ersatz bekommen, wichtiger als das Geld dürfte diesen aber in den meisten Fällen der unerwartete Funktionsverlust sein: Wer sich einmal an die Fahrt mit leuchtender Spirit of Ecstasy auf der Motorhaube gewöhnt hat, wird diesen Anblick künftig auf jeder Fahrt durch die Nacht vermissen. Als schwach leuchtender Hoffnungsschimmer könnte es für zahlungskräftige Kunden zumindest eine Option sein, ihren Rolls-Royce außerhalb der EU zuzulassen und die Regelung so möglicherweise umgehen zu dürfen.
Noch unklar ist, ob das neue EU-Verbot auch andere Beleuchtungs-Trends der letzten Jahre betrifft: Wie sieht es beispielsweise mit den beleuchteten Iconic Glow-Nieren des BMW X6 G06 aus? Da die nun umgesetzte EU-Regelung bereits Anfang 2019 vorgestellt wurde und das SUV-Coupé aus München samt der neuen Option erst Ende des Jahres auf den Markt kam, scheint BMW allerdings eine legale Lösung gefunden zu haben. Zumindest ein Unterschied ist dabei zweifellos vorhanden: Der Fahrer hat die beleuchteten Nieren nicht im Blick und kann so auch nicht abgelenkt oder gar geblendet werden.