Das hatte sich der Fahrer eines BMW i8 mit Widebody-Tuning und auffälliger Folierung wohl anders vorgestellt: Rund ein halbes Jahr nach Veröffentlichung eines Onboard-Videos im Internet hat die Polizei in Rheinland-Pfalz seinen Plug-in-Hybrid-Sportwagen beschlagnahmt und dem aus Sicht der Beamten unverantwortlichen Treiben damit ein ebenso unverhofftes wie konsequentes Ende gesetzt. Die Beschlagnahmung erfolgte auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern und wird im Beamtendeutsch als “vorläufige Maßnahme im Hinblick auf eine mögliche Einziehung des Fahrzeugs” bezeichnet.
Laut Pressemitteilung der Polizei zeigt das Video, wie der Besitzer des BMW i8 mit über 200 km/h auf einer Landstraße zwischen Mackenbach und Ramstein unterwegs ist und das dort gültige Tempolimit von 100 km/h damit ganz erheblich überschreitet – kein Wunder also, dass die Polizisten die ungewöhnliche Form der „Selbstanzeige“ weder ignorieren konnten noch wollten. Aus juristischer Sicht handelt es sich um ein illegales Kraftfahrzeugrennen, auch wenn kein zweites Fahrzeug an der Aktion beteiligt war.
Aus Sicht der Polizei ist außerdem davon auszugehen, dass der 40-jährige Fahrer des BMW i8 die Verkehrsregeln nicht zum ersten Mal derart grob verletzt hat. Im vorliegenden Fall sprechen die Beamten von grob verkehrswidrigem und rücksichtslosem Verhalten. Erschwerend kommt hinzu, dass der Flügeltürer laut Polizei über “zahlreiche illegale technische Veränderungen” verfügte, darunter ein nicht zulässiges Luftfahrwerk. Unübersehbar sind auch die massiven Kotflügelverbreiterungen des verbauten Widebody-Kits.
Die eigens eingeschalteten Tuning-Experten des Polizeipräsidiums Westpfalz taxieren allein die Umbauten auf einen Wert von mindestens 160.000 Euro. Für das Gesamtfahrzeug geben die Beamten einen Wert von “mindestens 350.000 Euro” an, womit der Tuning-Hybrid zu den teuersten BMW i8 überhaupt zählen würde.
Dass die Tieferlegung per Luftfahrwerk sehr extrem war, zeigt sich an einer weiteren Information aus der Pressemitteilung: Obwohl das Fahrwerk auf die höchste Stufe für maximale Bodenfreiheit gestellt war, ließ sich der Flügeltürer nicht auf den Abschleppwagen ziehen. Am Ende dauerte es über eine Stunde, bis das beschlagnahmte Fahrzeug mitgenommen werden konnte. Genau wie dem Auto erging es übrigens auch dem Führerschein des Besitzers: Auch dieser wurde von der Polizei beschlagnahmt und dürfte so bald nicht zurückkommen.
Wir möchten die Gelegenheit auch gleich für einen Appell an unsere Leser nutzen: Bitte bleibt bei aller Freude am Fahren stets vernünftig und tobt euch nur dort aus, wo ihr keine anderen Menschen gefährdet – also im Idealfall auf einer Rennstrecke. Unserer Überzeugung nach möchte niemand, dass die eigene Begeisterung fürs Automobil das Leben anderer Menschen beeinträchtigt oder gar beendet. Damit es nicht so weit kommt, ist eine vorausschauende und den Verhältnissen angepasste Fahrweise gerade für sportliche Fahrer das A&O. Junge und unerfahrene Fahrer sollten ihr Können unbedingt im Rahmen eines Fahrertrainings erproben und trainieren, die öffentliche Straße ist dafür ganz sicher der falsche Ort.
(Fotos & Infos: Polizei Rheinland-Pfalz)