Mit einem höheren Umweltbonus wollen Bundesregierung und Industrie den Absatz von Elektroautos und Plug-in-Hybriden in Deutschland ankurbeln. Nach Überzeugung der Verantwortlichen ist es nur mit einem höheren Umweltbonus realistisch, die anspruchsvollen Klimaziele 2030 zu erreichen. Bis dahin sollen in Deutschland insgesamt 7 bis 10 Millionen Elektroautos und Plug-in-Hybride unterwegs sein, weshalb der bereits vor Jahren eingeführte Umweltbonus nun bis 2025 verlängert wurde – und eine weitere Verlängerung ist nicht ausgeschlossen.
Wie bisher unterstützt der Umweltbonus Kauf und Leasing von reinen Elektroautos wie BMW i3, Plug-in-Hybriden wie BMW 330e und Brennstoffzellen-Autos wie den kommenden BMW X5 FCEV. Ergänzend zu Neuwagen sollen künftig auch junge Gebrauchtwagen gefördert werden, wenn diese bei ihrem ursprünglichen Kauf noch nicht gefördert worden sind. Das könnte zum Beispiel auf Fahrzeuge zutreffen, die bisher aufgrund ihrer Kaufpreise von über 60.000 Euro nicht förderfähig waren.
Mit der nun geplanten Anpassung des Umweltbonus 2020 wird die Höchstgrenze auf 65.000 Euro Netto-Listenpreis angehoben, außerdem gibt es eine Staffelung entlang des Kaufpreises. Wurden Plug-in-Hybride bisher pauschal mit 3.000 Euro unterstützt, steigt die Förderung bei Fahrzeugen mit einem Netto-Listenpreis von bis zu 40.000 Euro nun auf 4.500 Euro. Bei einem Netto-Listenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro liegt die neue Förderung bei 3.750 Euro.
Für reine Elektroautos konnte bisher ein Umweltbonus von 4.000 Euro abgerufen werden, nun sind es bis zu 6.000 Euro. Die maximale Summe gibt es für alle Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und einem Netto-Listenpreis bis 40.000 Euro, in diese Kategorie fällt zum Beispiel der MINI Cooper SE. Elektroautos mit einem Netto-Preis von mehr als 40.000 und weniger als 65.000 Euro werden mit 5.000 Euro gefördert.
Eine weitere geplante Änderung betrifft die Berechnung des geldwerten Vorteils bei Dienstwagen: Während bei konventionell angetriebenen Pkw monatlich 1,0 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen, sinkt dieser Anteil bei Plug-in-Hybriden und Elektroautos auf 0,5 Prozent. Ganz neu ist, dass kleine Elektroautos mit einem Brutto-Listenpreis von bis zu 40.000 Euro inklusive Sonderausstattungen nur noch mit einem geldwerten Vorteil von 0,25 Prozent versteuert werden müssen, was entsprechende Dienstwagen für viele Arbeitnehmer noch attraktiver machen dürfte.