Ab Sommer 2019 gibt es bei BMW eine Dashcam ab Werk: Der optionale BMW Drive Recorder nutzt die ohnehin im Fahrzeug verbauten Kameras und ermöglicht es, bestimmte Situationen dauerhaft zu speichern. Um dabei nicht in Konflikt mit dem Gesetz zu geraten, sind die Videos auf eine Länge von circa 40 Sekunden begrenzt – 20 Sekunden vor dem Auslösen und 20 Sekunden danach.
Bei einem von den Crash-Sensoren erkannten Unfall aktiviert sich der BMW Drive Recorder automatisch und sorgt dafür, dass die Aufnahmen der Kameras zu allen relevanten Entwicklungen vor und nach einem Crash gespeichert werden. So kann das 40-Sekunden-Dashcam-Video später dabei helfen, die Ursachen des Unfalls zu erkennen und die Schuldfrage zu klären. Laut aktueller Rechtsprechung können derartige Aufnahmen zur Unfall-Rekonstruktion ausdrücklich auch vor Gericht verwendet werden.
Neben der automatischen Aktivierung bei einem Unfall besteht auch die Möglichkeit, bestimmte Situationen gezielt aufzunehmen: Auf Knopfdruck werden die vorangegangenen 20 Sekunden und die folgenden 20 Sekunden gespeichert. Das dabei gespeicherte Video-Material kann auf dem Infotainment-Display des Fahrzeugs angesehen, aber auch per USB-Stick exportiert werden.
Voraussetzung für den BMW Drive Recorder ist das Vorhandensein mehrerer Kameras, weshalb seine Verfügbarkeit an den optionalen Parking Assistant Plus gekoppelt ist. Erhältlich ist der Drive Recorder derzeit für den BMW 3er G20, das BMW 7er Facelift, den BMW 8er sowie X5 G05 und X7 G07 – weitere Modelle werden folgen, sobald das aktuelle Infotainment-System ID 7.0 flächendeckender verbaut ist.