Der Optimismus von BMW bezüglich der Kartell-Ermittlungen hat offenbar unter dem heutigen Statement der EU-Wettbewerbshüter gelitten. Wie am Abend bekannt wurde, hat sich die BMW Group nun für die Bildung einer Rückstellung in Höhe von voraussichtlich mehr als einer Milliarde Euro entschieden, um besser für eine mögliche und seit heute deutlich wahrscheinlichere Strafzahlung gewappnet zu sein.
Die hohe Rückstellung belastet das Ergebnis des ersten Quartals erheblich. Schon bisher ging die BMW Group davon aus, dass sich das Konzernergebnis vor Steuern im laufenden Geschäftsjahr deutlich unterhalb des Vorjahresniveaus bewegen wird. Die EBIT-Marge des Segments Automobile sinkt ebenfalls und wird nun 1 bis 1,5 Prozentpunkte unterhalb des ohnehin schon reduzierten Zielkorridors von 6 bis 8 Prozent erwartet.
Die Bildung der Rückstellung ist freilich nicht als Schuldeingeständnis oder juristische Niederlage zu verstehen, aber nach der Beurteilung durch die EU konnte die BMW Group nicht darauf verzichten: Die Gesetzeslage schreibt vor, dass Rückstellungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu bilden sind, wenn ein hinreichend großes Risiko für kommende Verbindlichkeiten besteht. Da die Wahrscheinlichkeit einer Strafe im Kartellverfahren mit der heutigen Kommissionsmeldung deutlich gestiegen ist, war auch die Rückstellung unvermeidlich.
Die BMW Group selbst stellt fest:
Die BMW Group ist heute von der EU-Kommission über Beschwerdepunkte in einem laufenden Kartellverfahren informiert worden. Aus den Beschwerdepunkten leitet die BMW Group ab, dass die EU-Kommission mit überwiegender Wahrscheinlichkeit einen Bußgeldbescheid in signifikanter Höhe erlassen wird. Dies löst nach den International Financial Reporting Standards eine Verpflichtung zur Bildung einer Rückstellung aus.
Die BMW Group ist heute von der EU-Kommission über Beschwerdepunkte in einem laufenden Kartellverfahren informiert worden. Die EU-Kommission untersucht, ob deutsche Automobilhersteller in technischen Arbeitskreisen bei der Entwicklung und Einführung von Technologien zur Verringerung von Emissionen in wettbewerbsbeschränkender Weise zusammengearbeitet haben.
Die BMW Group wird sich gegen die Vorwürfe der EU-Kommission – wenn erforderlich – mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen.
Aus den Beschwerdepunkten leitet die BMW Group ab, dass die EU-Kommission mit überwiegender Wahrscheinlichkeit einen Bußgeldbescheid in signifikanter Höhe erlassen wird. Dies löst nach den International Financial Reporting Standards eine Verpflichtung zur Bildung einer Rückstellung aus.
Daher wird die BMW Group nach Prüfung der Beschwerdepunkte eine Rückstellung von voraussichtlich über 1 Mrd. EUR bilden. Dieser Effekt wird das Ergebnis im ersten Quartal 2019 entsprechend belasten. Die Prüfung der Beschwerdepunkte und die Akteneinsicht werden einige Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb lassen sich die finanziellen Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilen.
Die EBIT-Marge des Segments Automobile wird für das laufende Geschäftsjahr nunmehr voraussichtlich 1-1,5 Prozentpunkte unter dem bisherigen Korridor von 6-8% erwartet.
Für das Konzernergebnis vor Steuern im laufenden Geschäftsjahr geht die BMW Group unverändert von einem deutlichen Rückgang gegenüber dem Vorjahr aus.