Die Staatsanwaltschaft München hat die Untersuchungen zur fehlerhaften Software bei BMW Diesel-Motoren offenbar weitgehend abgeschlossen. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, wurden dabei kein Betrug, keine Manipulation und generell keine mit dem VW-Skandal vergleichbaren Verfehlungen entdeckt. Stattdessen konnte die BMW Group offenbar glaubhaft belegen, dass die irrtümlich aufgespielte Software bei insgesamt 7.600 Fahrzeugen tatsächlich auf menschliche Fehler, keineswegs aber auf bewusste Manipulation oder betrügerische Absichten zurückzuführen sei.
Gegen Zahlung eines Bußgelds in Höhe von 10 Millionen Euro sei die Staatsanwaltschaft bereit, die Ermittlungen einzustellen. Damit würde das Versehen zu einer durchaus teuren Schlamperei für die BMW Group, verglichen mit den Strafzahlungen für die bewussten Manipulationen bei anderen Autobauern stellt sich der Betrag aber ausgesprochen niedrig dar – Volkswagen zahlt allein in Deutschland die hundertfache Summe als Strafe, zahlreiche Verfahren gegen verantwortliche Personen laufen noch.
Basis für die Strafzahlung im “untersten zweistelligen Millionenbereich” wäre das Gesetz über Ordnungswidrigkeit, denn die BMW Group hat durch das Aufspielen der falschen Software ihre Aufsichtspflichten verletzt. Hätten die Verantwortlichen genauer hingesehen und besser aufgepasst, wäre es aus Sicht der Staatsanwaltschaft gar nicht zu dem Fehler gekommen.
Noch ist unklar, ob die BMW Group der Strafzahlung in Höhe von 10 Millionen Euro zustimmt oder es lieber auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt. Hierbei müsste die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass es sich bei dem Versehen um eine sanktionierbare Verletzung der Aufsichtspflichten gehandelt hat.
Die BMW Group hatte das Kraftfahrtbundesamt im Februar darüber informiert, dass bei rund 11.000 Fahrzeugen der Typen M550d und 750d mit Triturbo-Diesel bei Software-Updates in Werkstätten möglicherweise irrtümlich eine falsche Software aufgespielt wurde. Die Zahl der tatsächlich betroffenen Fahrzeuge ist inzwischen auf 7.600 gesunken. Die falsche Software war für andere Modelle mit dem gleichen Motor gedacht, weshalb die Abgasreinigung für eine andere Konfiguration von Reinigungselementen abgestimmt war. Die falsche Software brachte weder in der Praxis noch auf dem Prüfstand Vorteile, weshalb eine absichtliche Manipulation von Anfang an wenig plausibel erschien.