Die Staatsanwaltschaft München I teilt die Einschätzung der BMW Group, dass es im Zusammenhang mit der falschen Software für den BMW Diesel-Motor mit Triturbo-Aufladung keine größeren Verfehlungen des Unternehmens gab. Das vor einigen Monaten bekannt gewordene Problem, dessen Hintergründe BMW von Anfang an ausführlich und nachvollziehbar kommuniziert hat, ist demnach keinesfalls mit den vorsätzlichen Abgas-Manipulationen für Hunderttausende oder gar Millionen von Diesel-Pkw bei anderen Herstellern vergleichbar.
Während bisher von bis zu 11.400 betroffenen Fahrzeugen die Rede war, sinkt diese Zahl voraussichtlich noch in den vierstelligen Bereich. Laut Süddeutscher Zeitung liegen der Staatsanwaltschaft München Anhaltspunkte dafür vor, dass tatsächlich lediglich 7.600 irrtümlich mit der falschen Software ausgerüstet wurden – eine beinahe lächerlich kleine Zahl im Vergleich zu den 2,4 Millionen Fahrzeugen, die bei VW mit manipulierter Software unterwegs waren.
Aber nicht nur die Fallzahlen sind völlig anders, auch die Folgen der falschen Software sind grundverschieden. Die für eine andere Variante des Triturbo-Diesels konzipierte und irrtümlich auch bei BMW M550d und 750d aufgespielte Software hat sich niemals zur Manipulation von Abgaswerten im Stil der Wettbewerber geeignet, weil sie weder auf dem Prüfstand noch in der Praxis für niedrigere Emissionen sorgte. Aufgrund der falschen Applikation waren stattdessen unter allen Bedingungen etwas höhere Verbrauchs- und Emissionswerte die Folge. Es wäre schon aus diesem Grund absurd, BMW eine absichtliche Installation der fraglichen Software zu unterstellen.
Nach Einschätzung der Süddeutschen Zeitung wird die Staatsanwaltschaft BMW dennoch nicht ungestraft davonkommen lassen, stattdessen müssten die Münchner mit einem Bußgeld für die unbeabsichtigte Verfehlung rechnen. Abhaken kann BMW die Angelegenheit allerdings noch nicht: Auch wenn es derzeit keine Anhaltspunkte für weitere betroffene Baureihen und Motoren gibt, untersucht die Staatsanwaltschaft weiterhin und wird die Ermittlungen voraussichtlich nicht vor Ende des Jahres abgeschlossen haben.