Zum 1. November 2016 verlängert BMW seine Gewährleistung auf Neuwagen um ein weiteres Jahr. Das neue Garantie-Paket wird offiziell BMW Gewährleistung 2+1 genannt und sorgt dafür, dass alle Kunden innerhalb der ersten 36 Monate nach Erstzulassung oder Auslieferung des Fahrzeugs einen Anspruch auf Nachbesserung bei Sachmängeln haben. Das Qualitätsversprechen für die ersten drei Jahre nach Fahrzeugkauf gilt ohne Kilometerbegrenzung und greift auch im europäischen Ausland, wodurch es auch Vielfahrern zusätzliche Sicherheit bringt.
Bisher hatte sich BMW Deutschland auf die gesetzlich vorgeschriebenen 24 Monate beschränkt, weshalb beim Auftreten von Mängeln im dritten Jahr stets Kulanz gefragt war. Der Kunde profitiert nun auch davon, dass er beim Auftreten eines Mangels im dritten Jahr nicht mehr die Schuld von BMW beweisen muss, sondern ihm ein Fehlverhalten nachgewiesen werden muss. Abgesehen von der Gewährleistungs-Verlängerung um weitere 12 Monate bleiben die im BMW Qualitätsbrief (PDF-Download) beschriebenen Umfänge auch im 2+1-Paket unverändert.
Unabhängig von der neuen BMW Gewährleistung 2+1 gibt BMW die branchenübliche Garantie gegen Durchrostung, die dem Kunden innerhalb der ersten 12 Jahre nach Erstzulassung einen Anspruch auf Nachbesserung liefert. Diese Ansprüche gelten selbstverständlich auch dann, wenn das Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraums den Besitzer wechselt.
Für weitere Sicherheit sorgen die BMW Gewährleistungsverlängerungs-Pakete, die den Kunden für bis zu fünf Jahre und maximal 200.000 Kilometer Ansprüche auf Mängelbeseitigung liefern. Selbstverständlich gelten die sich daraus für BMW ergebenden Verpflichtungen nur, wenn alle vorgeschriebenen Inspektionen und Wartungen lückenlos und rechtzeitig durchgeführt werden.
Eine weitere Möglichkeit zur Absicherung gegen unerwartete Reparatur- und Werkstattkosten stellt die BMW EuroPlus Garantie dar. Sie kann bis zum Ende der Gewährleistung für bis zu drei Jahre abgeschlossen werden, gilt europaweit und umfasst alle mechanischen und elektrischen Teile des Fahrzeugs. Die exakten Umfänge und Regelungen finden sich in den BMW EuroPlus Garantiebedingungen (PDF-Download).
(Screenshot & Dokumente: BMW)