Da es zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Übersicht über die künftigen Steuern nach der Reform der KFZ-Steuer noch nicht feststand beziehungsweise kommuniziert war, gibt es an dieser Stelle noch einmal ein paar Ergänzungen:
- Bereits zugelassene und alle bis zum 30. 6. 2009 neu zugelassene Fahrzeuge werden grundsätzlich bis zum 31. 12. 2012 weiterhin nach den noch aktuellen Regeln versteuert (Es gilt “Steuern alt” in der Übersicht).
- Fahrzeuge, die zwischen 5. 11. 2008 und 30. 6. 2009 zugelassen worden sind und für die eine befristete Steuerfreiheit gilt, werden nach Ablauf der Steuerfreiheit in das billigere System eingeordnet (also je nach Fahrzeug entweder “Steuer neu” oder “Steuer alt” in der Übersicht)
- Die bisher beschlossenen Steuervergünstigungen für Neuwagen, die bis zum 30. 6. 2009 zugelassen werden oder in Abhängigkeit von der Schadstoffnorm für ein oder zwei Jahre von der Steuer befreit werden, gelten unverändert.
- Bei der neuen Steuer-Regelung spielt die Einstufung der Abgasnorm keine Rolle
- Ausnahme: Diesel mit der Einstufung EU6 müssen in den Jahren 2011 bis 2013 150€ weniger Steuern zahlen.
Quelle: bundesregierung.de
Dank an zander für die Hinweise und Korrekturen!